§2) Zweck des Vereins
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige bzw. mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung von 1977 in der jeweils gültigen Fassung.
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Der Verein setzt sich für Kultur- und Kunst-Projekte ein, die für die Gesellschaft wertvoll sein können und beispielsweise Kulturkreise zusammenbringen, Integration und Inklusion fördern, internationale Kooperationen hervorheben, den Toleranz-Gedanken in den Mittelpunkt stellen oder einen anderen gesellschaftlich interessanten Gedanken ins Zentrum rücken.
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Der Verein fördert die internationale Gesinnung und Toleranz auf allen Gebieten der Kunst, Kultur und des Völkerverständigungsgedankens.
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§3) Verwirklichung des Satzungszwecks
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Organisation und Durchführung von (inter-)kulturellen und künstlerischen Projekten.
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Umsetzung von pädagogischen Projekten, die der (inter-)kulturellen Bildung und Formen des Austausches dienen.
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Darstellung in der Presse sowie über soziale Medien
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Angebot von Workshops und anderen Formen des (interkulturellen) Austauschs und der Bildung.
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Der Verein verfolgt keine weltanschaulichen oder religiösen Zwecke und ist politisch neutral. Er setzt sich für die Gleichberechtigung der Menschen im Sinne des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ein. Der Verein bietet kein Forum für Diskussionen über die Politik anderer Staaten.
§4) Gemeinnützigkeit
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Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. Der Verein ist selbstlos tätig und verfolgt nicht eigenwirtschaftliche Zwecke.